Widerruf der Baufinanzierung

Immobilienkredite gehören heutzutage zu den häufig genutzten Darlehen, welche eine Vielzahl von Menschen beansprucht und von Banken und Sparkassen häufig gewährt werden. Insbesondere wenn ein Eigenkapital von etwa 20 Prozent zur Verfügung steht gibt es von Seiten des Kreditgebers bei entsprechender Liquidität keinerlei Probleme, wobei auch Vollfinanzierungen immer öfter vorkommen. Nach § 495 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht jedem Kreditnehmer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zur Verfügung, auf welches eindeutig hingewiesen werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass der Abschluss eines Kreditvertrages zahlreiche Verpflichtungen über eine lange Zeit nach sich zieht, soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, seinen Entschluss noch einmal zu überdenken. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Darlehen nicht gewerblich, sondern ausschließlich für private Zwecke aufgenommen wurde. Ebenso sind nach § 491 Absatz 2 BGB beispielsweise Kleinkredite von weniger als 200 Euro, Verträge mit kurzer Laufzeit bis zu drei Monaten, günstige Arbeitgeberdarlehen oder Kredite gegen Pfand ausgeschlossen.

Der Widerruf eines Kreditvertrages kann finanziell äußerst vorteilhaft sein

Durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt sich nunmehr aber gleichfalls eine Baufinanzierung widerrufen, auch wenn die im Kreditvertrag angegebene Widerrufsfrist von 14 Tagen bereits abgelaufen ist. Dies begründet sich darauf, dass in 56 bis 88 Prozent der Darlehensverträge eine falsche Formulierung der Widerrufsbelehrung zu finden ist, so dass diese nichtig wird. So eine falsche Widerrufsbelehrung kann für die Kreditnehmer viel Geld sparen. Für viele Menschen lohnt es sich daher, auch einen vor längerer Zeit abgeschlossenen Kreditvertrag zu prüfen, wobei man am besten eines der unzähligen zur Verfügung stehenden Mustern von Widerrufsbelehrungen hinzu zieht. Da sich zurzeit die Zinsen für Darlehen wie Baufinanzierungen als äußerst günstig darstellen, lässt sich durch das Kündigen eines alten Vertrages aufgrund einer falschen Widerrufsklausel und dem Abschluss eines neuen Darlehens oftmals langfristig viel Geld einsparen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages wegen des Vorhandenseins einer falschen Widerrufsbelehrung keinerlei Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.

Die gründliche Überprüfung eines Darlehensvertrages ist Grundvoraussetzung

Wer seine Baufinanzierung widerrufen möchte, muss dies in schriftlicher Form erledigen, dies ist sowohl per Telefax, E-Mail und auf dem Postwege möglich, wobei ein Brief per Einschreiben die sicherste Variante ist. Die Angabe von Gründen ist dabei nicht zwingend erforderlich. Bei der Nutzung der im Vertrag korrekt vereinbaren Widerrufsfrist, welche bei manchen kulanten Kreditinstituten zum Teil auch 30 Tage beträgt, gilt als Fristbeginn der Tag des Erhalts des Dokuments über den Abschluss des Darlehens. Insbesondere bei einem Widerruf aufgrund einer falschen Belehrung lohnt es sich durchaus einen kompetenten Anwalt einzuschalten, der nicht nur die Überprüfung des Vertrages über eine Baufinanzierung übernehmen kann, sondern auch das weitere Prozedere. Widerruft man seinen Kreditvertrag innerhalb der sogenannten Überlegungsfrist und ist es von Seiten des geldgebenden Instituts noch zu keiner Auszahlung gekommen, hat sich damit die Angelegenheit erledigt. Ansonsten muss der Kreditnehmer das beanspruchte Geld innerhalb 30 Tagen zurückzahlen, die diesbezügliche Frist beginnt mit dem Tage des Absendens des Widerrufs. Gleichfalls hat der Kreditgeber Anspruch auf Zahlung der Zinsen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Höhe des Zinssatzes im Falle eines Widerrufs im Vertrag steht.