Nach nicht verschuldetem Verkehrsunfall direkt zum KfZ Sachverständigen

Nach einem Verkehrsunfall sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden, damit diese den Unfall aufnimmt. Insbesondere wenn man den Unfall nicht verschuldet hat, ist es wichtig, eine Unfallanzeige durch die Polizei herstellen zu lassen. Danach sollte man direkt zu einem KfZ Unfallgutachter Berlin fahren, um die Höhe des Schadens feststellen zu lassen. Das Gutachten wird dann bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft eingereicht. Der Geschädigte hat dann die Möglichkeit, seinen Schaden gemäß dem Gutachten abrechnen zu lassen oder aber das Fahrzeug in eine Werkstatt zur Reparatur zu geben. Hierzu sollte er sich anwaltlich beraten lassen, welches die zweckmäßige Vorgehensweise ist. Natürlich ist auch der Kfz Gutachter Berlin bereit, den Kunden bezüglich des begutachteten Fahrzeuges zu beraten. Er bescheinigt dem Kunden auch die voraussichtliche Reparaturdauer, damit der Geschädigte bei der gegnerischen Versicherung auch die Kosten für den Nutzungsausfall beziehungsweise die Kosten für einen Leihwagen geltend machen kann. Bei Inanspruchnahme eines Leiwagens muss selbstverständlich auch die Rechnung der Leihwagenfirma der Versicherung eingereicht werden.

Rechnung für den KfZ Sachverständigen zahlt die Versicherung des Schädigers

Bei einem nicht verschuldeten Unfall braucht der Geschädigte sich keine Gedanken über die Bezahlung des Sachverständigen machen. Üblicherweise unterschreibt er bei dem KfZ Unfallgutachter Berlin eine Abtretungserklärung. Auf diese Weise tritt er die Zahlung des Schädigers oder seiner Versicherung in Höhe der Rechnung des KfZ Gutachter Berlin an diesen ab. Die Versicherung überweist bei Vorliegen der Abtretungserklärung in der Regel den Rechnungsbetrag direkt an den Gutachter. Falls dies versehentlich nicht geschieht, ist der Geschädigte verpflichtet, den Betrag an den Sachverständigen weiterzuleiten.

Nach Abrechnung nach Gutachten Reparaturnachweis durch Kfz Unfallgutachter Berlin

Wenn der Geschädigte sich entschließt, seinen Unfallschaden gemäß Gutachten abzurechnen, ist er dennoch verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Dies kann allerdings in Eigeninitiative oder durch einen Bekannten geschehen. Der Geschädigte ist dann jedoch verpflichtet, sich über den KfZ Gutachter Berlin einen Reparaturnachweis ausstellen zu lassen. Er stellt seinen PKW nach erfolgter Reparatur nochmals beim Sachverständigen vor und gegen eine geringe Gebühr schreibt dieser den Nachweis über die erfolgte Reparatur. Das ist erforderlich, weil die Reparatur durch eine Reparaturkostenfirma in der Regel teurer ist als die Eigenreparatur. Dennoch muss das Fahrzeug zu 100 Prozent wieder hergestellt werden.