Durch Winterreifen schwere Unfälle vermeiden

Autofahrer denken meist mit Grauen an die Winterzeit. Hier kommt es vermehrt zu schweren Unfällen. Schnee, Eis und Matsch sorgen für glatte Straßen. Aus diesem Grunde wurde es 2010 zur Pflicht gemacht, bei solchen Witterungsverhältnissen mit Winterreifen zu fahren. Deshalb sollten diese in der Regel im Oktober montiert werden und in jedem Fall bis März oder April gefahren werden. Sie verringern deutlich die Rutschgefahr und zudem muss der Autofahrer, der bei solchen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt wird, mit hohen Geldstrafen rechnen. Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Motorräder. Um Kosten zu sparen, ist der Austausch sinnvoller, als das ganze Jahr über mit Allwetterreifen zu fahren, da Winterreifen länger halten als Allwetterreifen

Roller werden im Sommer immer beliebter

Gerade im Sommer werden Roller als Fortbewegungsmittel immer beliebter. Sie sind eine günstige Alternative zum Auto oder zum Motorrad und insbesondere kurze Strecken sind mit einem Roller leicht zu bewältigen. Die Steuer- und Versicherungsbeiträge sind gering und ein Roller verbraucht wenig Treibstoff. Bei einem Einkauf in der Stadt können zusätzlich auch noch die Parkgebühren gespart werden. Natürlich werden bei einem Roller auch hin und wieder Reparaturkosten fällig. Bei dem Kauf von Ersatzteilen sollte auf Qualität geachtet werden. Außerdem passt nicht jedes Ersatzteil auch in jeden Roller. Vor dem Kauf sollte man sich am Fahrzeugschein orientieren.

Fachkundige Beratung bei Bußgeldbescheid

Sicherlich hat es jeder Autofahrer schon erlebt, dass ihm ein Bußgeldbescheid ins Haus flatterte. Das mag sich bei kleineren Summen nicht lohnen, da hier die Kosten für die anwaltliche Beratung höher liegen als die Kosten für den Bußgeldbescheid, aber immer, wenn ein höheres Bußgeld verlangt wird, sollte man den Bußgeldbescheid prüfen lassen. In vielen Fällen kann es durchaus zu einem geringerem Bußgeld kommen. Selbst wenn in dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot erteilt wurde, ist es durchaus möglich, dass dieses entfällt oder die Zeit verkürzt wird. 

Sicherheitshalber Sachverständigengutachten einholen

Nach einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn er nicht selbst verschuldet wurde, ist man immer auf der sicheren Seite, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen wird, um den Schaden, der bei dem Unfall entstanden ist, festzustellen. In einem solchen Gutachten wird außerdem nicht nur der Schaden festgestellt, sondern auch die Reparaturdauer, damit neben den Kosten für die Reparatur auch ein eventuell entstehender Nutzungsausfall gelten gemacht werden kann. Über die Kosten für den Sachverständigen braucht man sich keine Gedanken machen, diese werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Der Gutachter lässt sich eine Abtretungserklärung unterschreiben, so dass man diese nicht einmal vorstrecken muss.

 

.